Hanseatische Rechtsanwalts­versorgung Bremen

Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Bremen

Hier finden Sie Dokumente zu den aktuellen Rechtsgrundlagen der HRAV, nämlich das (Landes-) Gesetz und die Satzung.

Das Gesetz über die Rechtsanwaltsversorgung in der Freien Hansestadt Bremen (RAVG) vom 17. September 1997 ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 30. September 1997, Nr. 43, S. 329 (Berichtigung GBl. Nr. 57, S. 577) bekannt gemacht und zuletzt zum 01.01.2022 geändert worden (GBl. S 910).

Die Satzung hat aufgrund veränderter Rahmenbedingungen und der Erfahrungen der Praxis wiederholt Veränderungen erfahren. Sie ist in erster Fassung am 10. Dezember 1997 von der seinerzeitigen Satzungsversammlung (§ 13 RAVG) beschlossen worden und am 1.1.1998 in Kraft getreten (Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 9.1.1998, Nr. 2, S. 17 ff.). Die von den Mitgliederversammlungen bis 2009 beschlossenen Änderungen sind in die hier publizierte Fassung nach dem Stand vom 1.9.2009 eingearbeitet.

Die Änderungen vom 6. November 2013, vom 6. Dezember 2017 und vom 7. November 2018 berücksichtigen verschiedene Vertrauenstatbestände und enthalten besondere Bestimmungen zum Inkrafttreten und zur Anwendung (§ 53 Übergangs- und Anwendungsvorschriften), so dass gegebenenfalls entsprechende Fassungen maßgebend sind.

Im Download-Bereich – siehe unter Materialien – finden Sie die jeweils gültigen Fassungen, dazu den Text des Überleitungsabkommens mit dem RVN.

  1. Gesetz über die Rechtsanwaltsversorgung in der Freien Hansestadt Bremen (RAVG)
  2. Satzung der HRAV. Die Satzung ist als PDF zum Download verfügbar